Jugendschutz

Grundsätzlich gilt für den Einlass zu Veranstaltungen im Sudhaus das Jugendschutzgesetz.

Aufgrund der Regelungen des Jugendschutzgesetzes ist bei den Veranstaltungen im Sudhaus unter 16-Jährigen der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet, die sich während der ganzen Dauer des Konzertes ebenfalls in den Räumen des Sudhauses aufhält.

Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder in Ausnahmefällen ein vom Familiengericht bestellter Vormund. Erziehungsbeauftragte sind über 18 Jahre alt und nehmen Erziehungsaufgaben nach Vereinbarung mit den Eltern wahr.

Erziehungsbeauftragte müssen ihre Berechtigung nachweisen können. Dafür stellt das Sudhaus für seine Veranstaltungen folgendes Formular bereit, das von einem Elternteil ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Zusätzlich zum Formular verlangen wir, zur Überprüfung der Unterschrift, eine Kopie des Personalausweises des Elternteils. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Für Nachfragen und Notfälle benötigen wir die Telefonnummer unter der unsere Mitarbeiter das Elternteil am Veranstaltungsabend erreichen können.

Formular für Erziehungsbeauftragung
Zum Öffnen doppelklicken, danach können Sie das Formular am Bildschirm ausfüllen.


WICHTIG: Die Personenfürsorgepflicht wird in der Regel von einer Person für einen Minderjährigen Besucher übernommen. Abweichungen davon liegen im Ermessen des Sudhaus.

Für Partys gilt grundsätzlich das Mindestalter 18 Jahre.